Aus einem Bericht von Tierarzt Dr. Reinhard Anders
Es ist kaum zu glauben: Vor genau 38 Jahren wurde in Deutschland (Chemnitz 1952, Augsburg 1985) das letzte Mal ein Hund geschlachtet, und zwar völlig legal! Erst im Jahre 1986 konnte die Tierärzteschaft der Bundesrepublik Deutschland (in der DDR etwa 20 Jahre früher) mit hartnäckigem Engagement durchsetzen, dass Hunde von der Liste der "Schlachtbaren Haustiere" gestrichen wurden. Dies geschah durch die Änderung des Fleischbeschaugesetzes, einem Gesetz, das ein unverzichtbarer Bestandteil des Verbraucherschutzes darstellt. In Gasthäusern stand der "Hund" nur in Chemnitz auf der Speisekarte. Am heimischen Herd wurde er von allem in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Bayern und in Schlesien zubereitet (siehe Gerhart Hauptmann "Die Weber"). Die tierärztliche Fleischbeschaustatistik weist aus, dass in "mageren Jahren" bis zu 18.000 Hunde geschlachtet wurden. Insgesamt wurden von 1900 bis 1985 eine viertel Million geschlachteter Hunde tierärztlich untersucht. Seit 1986 ist die Schlachtung von Hunden und Katzen in Deutschland verboten.